Sterbefälle

Ein naher Angehöriger ist gestorben? Was ist zu tun? Wir möchten ihnen eine kleine Hilfestellung bieten.

Leider muss auch dieser traurige Vorgang beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

In fast allen Fällen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten.

Welche erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen, um den Sterbefall beurkunden zu können, kann man nicht pauschal beantworten. Dies hängt von den „persönlichen Umständen“ ab.

Hier beraten wir sie gerne persönlich.

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