Reihengräber werden auf allen Friedhöfen der Gemeinde Linsengericht angeboten.
Reihengrabstätten sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Hier unterscheiden sich die Grabstätten in Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Grabstätten für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr.
Für die Reihengrabstätten sind in den neuen Bereichen Sandsteinumrandungen vorgeschrieben. Diese werden durch ein von der Gemeinde Linsengericht beauftragtes Unternehmen verlegt.
Bezüglich der Gestaltung des Grabsteines oder der Ausgestaltung der Grabstelle gibt es vielfältige Möglichkeiten.