Naturnahe Urnengrabstätten

Von Hecken umsäumte Rasenfläche mit einer runden Pflanzfläche in der Mitte, in der ein junger Baum wächst. Im Hintergrund ist ein Denkmal erkennbar.


Naturnahe Urnengrabstätten werden seit dem 01.10.2019 auf allen Friedhöfen der Gemeinde Linsengericht – außer Altenhaßlau alt – angeboten.

Naturnahe Urnengrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften. Es werden 1-stellige und 2-stellige naturnahe Urnengrabstätten angeboten

Bei der Beisetzung wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstätte ausgewiesen. Das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche angelegt. Nach der Beisetzung wird die Beisetzungsstelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung kenntlich gemacht

Die Kennzeichnung der naturnahen Urnengrabstätten erfolgt mit einheitlich liegenden Grabmalen, auf welchen der Nachname, ein Vorname, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen eingraviert werden. Die Grabmale werden durch die Friedhofsverwaltung zentral beschafft und verlegt. Die Grabmale haben einen Durchmesser von 30 cm.

Das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen auf der Grabstätte ist nicht gestattet. Der Grabschmuck darf nur an einer gesondert ausgewiesenen Stelle abgelegt werden.

Die Anlage und Pflege der Anlage obliegt ausschließlich der Gemeinde. Blumen, Kerzen und Gestecke können an dem Gedenkplatz abgelegt werden.

Der Erwerb einer naturnahen Urnengrabstätte zu Lebzeiten ist nicht möglich.

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