Grabstätten für Fehl- und Totgeburten

unter 500g (individuelle Bestattung)

Rasenfläche mit Rückansicht der Trauerhalle auf dem neuen Friedhof Altenhaßlau, welche zur Bestattung von Tot- oder Fehlgeburten genutzt wird.


Grabstätten für Fehl- und Totgeburten unter 500 g (individuelle Bestattung) werden nur auf dem Friedhof in Altenhaßlau (neu) angeboten.

Auf Antrag können auf dem neuen Friedhof im OT Altenhaßlau Fehl- und Totgeburten unter 500 g im Grabfeld für Fehl- und Totgeburten beigesetzt werden.

Als Bestattungsart ist hier die individuelle Bestattung möglich.

Grabstätten für Fehl- und Totgeburten unter 500 g sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt.

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