Grabstätten für Fehl- und Totgeburten unter 500 g (individuelle Bestattung) werden nur auf dem Friedhof in Altenhaßlau (neu) angeboten.
Auf Antrag können auf dem neuen Friedhof im OT Altenhaßlau Fehl- und Totgeburten unter 500 g im Grabfeld für Fehl- und Totgeburten beigesetzt werden.
Als Bestattungsart ist hier die individuelle Bestattung möglich.
Grabstätten für Fehl- und Totgeburten unter 500 g sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt.