Familiengräber werden auf allen Friedhöfen der Gemeinde Linsengericht angeboten.
Familiengrabstätten sind mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit des zu Bestattenden zugeteilt.
Der Ersterwerb eines Nutzungsrechts ist nur möglich anlässlich eines Todesfalles. Das kann in der Regel einmal wiedererworben oder verlängert werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Familiengrabstätte möglich.
Für die Familiengrabstätten sind in den neuen Bereichen Sandsteinumrandungen vorgeschrieben. Diese werden durch ein von der Gemeinde Linsengericht beauftragtes Unternehmen verlegt.
Bezüglich der Gestaltung des Grabsteines oder der Ausgestaltung der Grabstelle gibt es vielfältige Möglichkeiten.