Die Aufgabe der Finanz- und Steuerverwaltung ist die Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern sowie die Betreuung nachfolgender Themenbereiche:
Bei Fragen rundum das Thema Unbedenklichkeitsbescheingungen, wenden Sie sich bitte direkt an das
Steueramt:
Tel.: 06051 / 709-141 oder per E-Mail an
steueramt@linsengericht.de
Die Vierteljahresbeträge sind
jeweils zum 15.02. 15.05. 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig!
Die Hundesteuer ist
jeweils zum
01.07. eines Jahres fällig