Steuern und Abgaben

Die Aufgabe der Finanz- und Steuerverwaltung ist die Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern sowie die Betreuung nachfolgender Themenbereiche:

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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Bei Fragen rundum das Thema Unbedenklichkeitsbescheingungen, wenden Sie sich bitte direkt an das
Steueramt:

Tel.: 06051 / 709-141 oder per E-Mail an
steueramt@linsengericht.de

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Formulare


Auf mehreren Münzen wächst ein zartes Pflänzchen.

Fälligkeit von Steuern und Abgaben

Die Vierteljahresbeträge sind
jeweils zum                       15.02.                                  15.05.                                       15.08. und                               15.11. eines Jahres fällig!

Die Hundesteuer ist
jeweils zum
01.07. eines Jahres fällig