Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Nach der in Linsengericht geltenden Hundesteuersatzung muss jeder, der im Gemeindegebiet wohnt und einen Hund anschafft, oder der mit einem Hund zuzieht, diesen innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anmelden.
In Hessen wird die Hundesteuer in jeder Kommune im Rahmen einer eigenen Satzung geregelt. Hier finden Sie die für Linsengericht geltenden Regelungen.
Sobald Ihr Hund angemeldet ist, erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Diese muss Ihr Hund immer sichtbar tragen. Sollte die Marke mal verloren gehen, beantragen Sie bitte umgehend ein Neue.
Bitte achten Sie darauf, dass im Bereich von Spielplätzen, öffentlichen Anlagen, Straßen und Gehwegen keine Hundekotverunreinigungen erfolgen.
Sie sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu entsorgen! An vielen Stellen im Ortsgebiet finden sie hierfür Hundebeutelstationen.
Standorte der Hundebeutelstationen
An dieser Stelle möchten wir Sie als Hundebesitzer informieren, sollten Sie den Hundekot nicht entsorgen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar!
Bitte denken Sie daran, dass viele Menschen das andauernde Gebell eines Hundes als störend empfinden. Versuchen Sie, auf Ihren Hund so einzuwirken, dass es auf ein Minimum beschränkt wird.
Wenn Sie sich durch Hundegebell gestört fühlen, wenden Sie sich bitte an
Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die hierfür eine Erlaubnis der Gemeinde Linsengericht besitzen. Die Erlaubnis beantragen Sie bitte persönlich beim Ordnungsamt Linsengericht.
Zu gefährlichen Hunden gehören:
sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
Sie haben Fragen? Das Ordnungsamt der Gemeinde Linsengericht beantwortet diese gerne!
Auch wenn Sie ihren Hund gut kennen und wissen, dass "DER NIX MACHT", so hilft das Menschen die Angst vor Hunden haben nicht. Bitte nehmen Sie Rücksicht!
Rufen Sie Ihren Hund zu sich, wenn Jogger, Fahrradfahrer, Spaziergänger oder Reiter entgegenkommen und leinen Sie Ihren Hund an, wenn ein anderer Hundehalter mit seinem Hund entgegenkommt.
Lassen Sie Ihren Hund bitte weder im Wald, noch im Feld außerhalb von Wegen frei laufen.
Wildtiere könnten sonst gefährdet werden.
Hundekot stellt auch außerhalb der Bebauung ein großes Problem dar. Feldfrüchte und Tierfutter werden durch Verunreinigungen unbrauchbar, was für Landwirte nicht nur ärgerlich ist, sondern auch erhebliche Einbuße zur Folge haben kann.