Die Gemeinde Linsengericht mit rund 10.000 Einwohnern gehört zum Main-Kinzig-Kreis und zählt zum Naherholungsgebiet Rhein-Main. Sie besteht aus fünf Ortsteilen und verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Vom Rathaus im Ortsteil Altenhaßlau sind es nur etwa 2 km zum Bahnhof oder zur Autobahn. Zu der Gemeinde gehören neben der Verwaltung auch noch fünf Kindertagesstätten und ein Bauhof.
Zur Verstärkung des gemeindlichen Bauhofbüros sucht die Gemeinde zum nächstmöglichen Zeitpunkt
unbefristet, in Teilzeit mit 19,5 Stunden wöchentlich.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Eine Änderung bzw. Ergänzung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Ihre Qualifikation:
Ihr fachliches Profil:
Das bringen Sie persönlich mit:
Unser Angebot für Sie:
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leisung entsprechend berücksichtigt.
Ehrenamtliches Engagement wird bei der Gemeinde Linsengericht gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, geben Sie dies bitte bei Ihrer Bewerbung an.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien, per E-Mail an Personalamt@linsengericht.de (Anhänge im PDF-Format) oder postalisch an
Gemeindevorstand Linsengericht, Fachbereich Personal, Amtshofstr. 1, 63589 Linsengericht
Die Bewerbungsfrist endet am 15.01.2025
Für weiter Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Kuntner-Desch (Personalabteilung, Verfahrensfragen) 06051/ 709-164 oder per E-Mail: personalamt@linsengericht.de oder Herrn David (Bauhofleitung, Aufgabengebiet) 0170-9327285 oder per E-Mail: stefan.David@linsengericht.de.
Mit Einreichung der Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens entsprechend des § 23 HDSIG zu. Ihre Daten werden mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und anschließend gelöscht. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Linsengericht, 20.12.2024
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister