Am 12. Februar 2025 fand in der Gemeinde Linsengericht eine wichtige Fortbildung zum Thema „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII“ statt. In den Räumlichkeiten der Gemeinde Linsengericht versammelten sich alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Leitungskräfte aus den fünf gemeindlichen Kindertagesstätten, um sich intensiv mit den rechtlichen und praktischen Aspekten des Kinderschutzes auseinanderzusetzen.
Die Fortbildung wurde von Peter Lenz, Diplom-Psychologe und Experte im Bereich Kinderschutz, geleitet. Im Fokus stand der § 8a des SGB VIII, der Fachkräften aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wie etwa den Erziehern in den Kitas, den rechtlichen Auftrag gibt, im Falle einer Kindeswohlgefährdung tätig zu werden. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen – eine Verantwortung, die in der täglichen Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher von entscheidender Bedeutung ist.
„Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass alle Fachkräfte in unseren Kitas im Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung geschult und auf dem neuesten Stand sind“, erklärte Bürgermeister Albert Ungermann in seiner Eröffnungsansprache. Die Fortbildung ermöglichte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht nur, ihr Wissen über die rechtlichen Grundlagen zu vertiefen, sondern bot auch praxisorientierte Ansätze zur Umsetzung des Schutzauftrags im Alltag. Peter Lenz vermittelte den Fachkräften, wie sie im Verdachtsfall richtig und schnell handeln können, um das Wohl der betroffenen Kinder zu gewährleisten.
Mit der Fortbildung zum Thema Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konnte die Gemeinde Linsengericht ein wichtiges Thema aufgreifen und den Fachkräften in den Kitas das nötige Wissen vermitteln, um im Ernstfall schnell und kompetent handeln zu können. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg und zeigt das kontinuierliche Engagement der Gemeinde im Bereich des Kinderschutzes.