Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) tritt mit der Veröffentlichung am Montag, 28. Oktober, in Kraft.
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Für den Regierungsbezirk Darmstadt, einschließlich der Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden sowie den Verkehrsflughafen Frankfurt Main, tritt der neue Lärmaktionsplan am 28. Oktober 2024 in Kraft.
Die Pläne werden alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Ab dem 28. Oktober 2024 können Sie die Lärmaktionspläne auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehen und herunterladen: https://rp-darmstadt.hessen.de.
Darmstadt, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Darmstadt