In der Gemeinde Linsengericht werden in der KW 45 und in der KW 46 festgebündelte Äste, Zweige und anderes sperriges Schnittgut am Grundstück abgeholt. Die Abfuhrtage sind wie folgt:
Die Sammelhinweise sind im aktuellen Abfallkalender aufgeführt.
Bitte verwenden Sie zum Bündeln stabile Schnur/Kordel und keinen Draht oder Plastikmaterial. Eine maximale Länge der handlichen Bündel von 1,00 m - 1,50 m ist zu beachten. Kunststoffsäcke werden nicht entleert.
Nicht abgefahren werden: Baumwurzeln, Äste und Stämme mit über 15 cm Durchmesser. Die Gehölzschnittmenge ist auf 3m³ je angeschlossenem Grundstück beschränkt.
Wir bitten um Beachtung.