Fischereischeinen


Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Linsengericht darauf hin, dass bei Verlängerungen von Fischereischeinen ab sofort immer ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen ist. Das Führungszeugnis muss bitte 14 Tage vor dem Termin für die Verlängerung des Fischereischeines beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Für die Ausstellung des ersten Fischereischeines ist eine Vorlage eines Führungszeugnisses nicht notwendig; es sei denn, es liegen zwischen der abgelegten Fischerprüfung und der Beantragung des ersten Fischereischeines mehr als 3 Monate.