Herstellung zweier Busbuchten an der K 898 "Am Sandacker", OT Altenhaßlau


Die Gemeinde Linsengericht beabsichtigt in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig GmbH und Hessen Mobil die Errichtung zweier Bushaltestellen im Zuge der K898 in Linsengericht, Ortsteil Altenhaßlau. Grund hierzu ist die Verlegung der beiden Verbrauchermärkte und einhergehend die Ausweisung eines Baugebietes in unmittelbarer Nähe. Die Gemeinde Linsengericht plant die barrierefreie Herstellung der Bushaltestellen an der freien Strecke der K898 als Busbucht um den fließenden Verkehr auf der freien Strecke nicht zu behindern. Planung und Bauleitung liegt in den Händen des Ingenieurbüros Dehmer & Brückner aus Gründau-Lieblos.

Die beiden Bushaltebuchten an der K 898 werden nacheinander hergestellt. Damit muss die Kreisstraße nicht über die gesamte Bauzeit voll gesperrt werden. Es ergibt sich jeweils nur eine Einbahnregelung - eine Ampelregelung ist nicht möglich.

Begonnen wird mit der südlichen Bushaltebucht auf der Seite des REWE / ALDI-Geländes. Autofahrer mit Fahrziel Gelnhausen können vom Kreisel "Paradieschen / Hofgut Bayha" die K 898 weiter nutzen. In der Richtung von Gelnhausen zum Kreisel "Paradieschen / Hofgut Bayha" ist eine ausgeschilderte Umleitungsstrecke über die L 2306 und die Ortsteile Geislitz und Eidengesäß auf die Umgehung Altenhaßlau (K 894) zu nehmen. 

Etwa 4 Wochen werden die Bauarbeiten für diese Bushaltebucht dauern. 

Danach wird die Einbahnregelung gedreht. Das wird etwa in der 41.KW passieren. Für den Bau der nördlichen Busbucht kann der Verkehr von Gelnhausen in Richtung Kreisel "Paradieschen / Hofgut Bayha" ungehindert fließen. In der Gegenrichtung wird Gelnhausen über die Umgehung Altenhaßlau (K 894) bis Eidengesäß, danach in Richtung Geislitz und schließlich auf der L 2306 erreicht.

Die gesamte Baumaßnahme soll in 3 Monaten abgeschlossen sein, so dass ab Anfang November der Verkehr wieder ohne Einschränkungen rollen kann. 

Die Gemeinde Linsengericht bittet an dieser Stelle um Verständnis für die auftretenden Einschränkungen.

Umleitungsplan 1 ab 09.09.2024:

Umleitungsplan 2 ab ca. 43. KW: