Kleinmengen von Bauschutt, die an der Deponie Hailer angeliefert werden, erstattet die Gemeinde Linsengericht grundsätzlich an die Linsengerichter Bürger:innen.
Gegen Einreichung des Anlieferungsscheines mit Gebührenbescheid und Quittung werden maximal 12,00 Euro pro Anlieferung erstattet. Bitte beachten Sie, dass Sie ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum der Quittung, Ihren Anspruch auf Erstattung bei der Gemeinde Linsengericht geltend machen. Danach erlischt der Anspruch automatisch.
Sie können sich vorzugsweise die Gebühren per Überweisung erstatten lassen. Hier verwenden Sie bitte folgenden Vordruck: https://www.linsengericht.de/pdfs/formulare/bauschutt-erstattung.pdf?cid=5xv
Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre Belege einzureichen:
Per E-Mail: Steueramt@linsengericht.de
Per Post: Gemeinde Linsengericht
Finanz-/Steuerverwaltung
Amtshofstr. 1
63589 Linsengericht
oder in den Behördenbriefkasten