Die Härtefallhilfe soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Das Geld dafür wird von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Online-Antrag Brennstoffhilfe beim Serviceportal Hamburg für alle Bundesländer: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Das Land Hessen wird auch eine Antragstellung in Papierform ermöglichen, aus technischen Gründen jedoch erst vom 8. Mai an. Formulare für die Antragstellung in Papierform können sich Betroffene nach Nutzung des Online-Rechners selbst ausdrucken. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Antragsformulare seit 8. Mai 2023 über das RP Darmstadt erhalten:
Regierungspräsidium Darmstadt,
Projektgruppe Heizkostenhilfe,
64278 Darmstadt
Telefon: 06151 /12 60 00
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de