Zur diesjährigen Wahl der Schöffen und Jugendschöffen sucht die Gemeinde Linsengericht Bewerber, die gerne das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen ausüben würden. Aus diesen Vorschlägen werden dann im zweiten Halbjahr 2023 durch das Amts- bzw. Landgericht die Haupt- und Ersatzschöffen gewählt.
Hierzu werden Menschen gesucht, die in unserer Gemeinde leben und sich gerne in die Gesellschaft einbringen. Wichtig hierbei ist, dass sich die Bewerber der Verantwortung, die sie mit diesem Amt zugesprochen bekommen, bewusst sind. Ein Schöffe oder Jugendschöffe entscheidet gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Verurteilung und Strafmaß. Auch steht den Schöffen und Jugendschöffen in den Verhandlungen ein Fragerecht zu. Bewerber sollten selbstsicher genug sein, sich auf Grund der Beweise unvoreingenommen in den Sachverhalt einzufinden, diesen zu beurteilen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese standhaft zu vertreten. Jedoch muss die eigene Meinung auch den besseren Argumenten weichen können. Wer zum Richten über Menschen berufen wird, braucht das nötige Verantwortungsbewusstsein dafür, dass das Urteil Eingriff in das Leben anderer Menschen nehmen wird. Auf die Bewerber wartet eine umfangreiche und verantwortungsvolle Aufgabe, die einen wichtigen Teil unseres Rechtssystems darstellt.
Interessenten bewerben sich bitte bei der Gemeinde Linsengericht, Hauptamt, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht. Ein entsprechendes Formular kann auf der Website unter www.linsengericht.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen, Links und Bewerbungsformulare rund um das Schöffenamt stehen auf der Website der Gemeinde Linsengericht zur Verfügung.