Zensus: Landrat ruft zur Unterstützung auf


Landrat Thorsten Stolz hat die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, den „Zensus 2022“ zu unterstützen. „Ab Mai werden wieder viele tausend Menschen zu ihrer familiären, beruflichen und häuslichen Situation befragt. Das geht nur mit reichlich ehrenamtlicher Unterstützung, für die es eine attraktive Aufwandsentschädigung gibt“, so Thorsten Stolz. Wer Interesse hat, bei der Befragungs-Aktion mitzumachen, kann sich beim Main-Kinzig-Kreis melden, entweder telefonisch unter 06051 8515770 oder per Mail an zensus22@mkk.de. Per Post geht das auch, wem das lieber ist: Erhebungsstelle des Main-Kinzig-Kreises, Barbarossastraße 24, 63571 Gelnhausen.
Die Befragungen erfolgen teils onlinebasiert, teils im direkten Austausch. In einem Zeitraum von insgesamt zwölf Wochen können es sich die Interviewerinnen und Interviewer frei einteilen, wann sie ihre zugewiesenen Adressen kontaktieren. Insofern eignet sich die Mitarbeit auch für berufstätige Menschen. Vor Beginn der Tätigkeit erhalten die Interviewerinnen und Interviewer im April eine Schulung und werden auf ihre Aufgaben vorbereitet.
„Die Interviews sind ein wichtiger Bestandteil des Zensus‘. Denn es geht ja nicht alleine um Zahlen und Größen, sondern auch um qualitative Aspekte. Die Daten können die Grundlage für politische Entscheidungen bilden, etwa zu Angeboten für Senioren oder Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche“, erklärt Landrat Thorsten Stolz.
Im Main-Kinzig-Kreis werden rund 350 Frauen und Männer gesucht, die beim Zensus mithelfen. Sie müssen volljährig sein. Weitere Voraussetzungen für eine Mitarbeit sind Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Verschwiegenheit und eine gewisse zeitliche Flexibilität und Mobilität. Ein sympathisches und freundliches Auftreten helfen bei den Befragungen natürlich, ebenso gute Deutschkenntnisse.
Die Daten des „Zensus 2022“ werden zu einem Großteil ohne weiteren externen personellen Aufwand erhoben. Obwohl der Zensus also auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, müssen dafür nicht jede Einwohnerin und jeder Einwohner einzeln befragt werden. Im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen. Bundesweit nehmen nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit. Wichtig ist die qualitative Erhebung aber auch als Basis für die weitere Regionalplanung und die Entwicklung des Sozialraums.