Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
Pressemitteilung Main-Kinzig-Kreis / Freigericht / Linsengericht, den 23.05.2021
Erneuerung der L 3444 zwischen Freigericht/Horbach und Linsengericht/Waldrode
Baubeginn nach Pfingsten
Bereits im vergangenen Jahr 2021 erfolgten im Raum Freigericht verschiedene Straßenbaumaßnahmen zur Erhaltung des Landesstraßennetzes, wie z.B. die Erneuerung der L 3202 und L 3269 von Somborn über Bernbach nach Niedermittlau sowie zwischen Bernbach und Lützelhausen. Auch in diesem Jahr sollen nunmehr verschiedene Landesstraßenabschnitte bei Freigericht instandgesetzt werden.
Voraussichtlich am Dienstag, den 07.06.2022 nach Pfingsten starten die Bautätigkeiten zunächst an der L 3444 zwischen dem Freigerichter Ortsteil Horbach und Linsengericht/Waldrode. Der geplante Baubeginn ist in jedem Fall jedoch von der Fertigstellung der umfangreichen Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt von Hasselroth/Gondsroth abhängig. Im Rahmen der vorgesehenen Bautätigkeiten zwischen Horbach und Waldrode soll die Fahrbahn der Landesstraße auf einer Länge von 2,4 km von Grund auf erneuert werden. Damit erhält auch dieser Landesstraßenabschnitt einen neuen Fahrbahnaufbau entsprechend den heutigen verkehrlichen Anforderungen. Aufgrund der geringen vorhandenen Fahrbahnbreite muss diese Baumaßnahme jedoch ebenfalls wieder unter Vollsperrung abgewickelt werden. Aller Voraussicht nach bis Ende August wird der Verkehr ab Horbach auf der L 3269 über Altenmittlau nach Bernbach, von dort abzweigend auf die L 3202 nach Lützelhausen und dann auf der K 897 über Großenhausen zur L 2306 zurück auf die L 3444 umgeleitet. Die Umleitung der Gegenrichtung verläuft analog.
Im Anschluss daran folgen weitere Bauarbeiten auf der L 3444 zwischen Freigericht/Neuses und Freigericht/Horbach. Zusätzlich wird die L 3339 zwischen Freigericht/Somborn und Freigericht/Neuses sowie die Ortsdurchfahrt von Somborn in verschiedenen Bauabschnitten erneuert. Die zeitliche Bauabwicklung ist wiederum abhängig vom Baufortschritt der einzelnen Maßnahmen. Rechtzeitig vor dem Wechsel der jeweiligen Baumaßnahmen werden die Verkehrsteilnehmenden über gesonderte Mitteilungen informiert.
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