In diesem Jahr findet in der Linsengerichter Gemarkung die Hessische Lebensraum- und Biotopkartierung im Auftrag des Hessisches Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
statt. Bei dieser Kartierung werden bestimmte Biotope außerhalb des Siedlungsbereichs erfasst (z. B. artenreiches Grünland, naturnahe Bäche, Streuobstbestände und Wälder).
Im Rahmen der Kartierung wird es erforderlich, dass im Bereich der Gemarkung Linsengericht zwischen April 2022 und Oktober 2022 Grundstücke außerhalb des Siedlungsbereichs durch Biotope aufgesucht werden. Auf Grundlage von Luftbildern werden die Biotope auf einer Karte verzeichnet und darüber hinaus
wichtige Besonderheiten erfasst, wie etwa das Vorkommen bestimmter Pflanzenarten. Den beauftragten Kartierenden ist es nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§20 HAGBNatschG) erlaubt, diese Flächen zu betreten. Durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope entstehen keine Beeinträchtigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der betroffenen Flächen. Es handelt sich hierbei um eine Duldungspflicht mit der Folge, dass z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer keinen Widerspruch gegen das Betreten der Flächen einlegen können. Vor der Begehung der Grundstücke wird diese in geeigneter Weise
rechtzeitig angekündigt, damit sich duldungspflichtige Personen auf die Durchführung der Kartiermaßnahmen einstellen können, teilt die Gemeindeverwaltung mit.
Allgemeine Hintergründe und Rechtsgrundlagen, die Kartieranleitung, die zu kartierenden Gebiete und weitere Informationen finden Sie unter:https://www.hlnug.de/hlbk.
Die kartierten Biotope und Lebensräume können voraussichtlich im kommenden Jahr im Internet (http://natureg.hessen.de) eingesehen werden.
Linsengericht, 21.03.2022