3G-Regelung im Rathaus Linsengericht


Die Regelung gilt ab Montag, 03.01.2022, ohne Ausnahme. Der Nachweis des Impfstatus oder Testzertifikats wird im Eingangsbereich des Rathauses zusammen mit einem Ausweisdokument (Personalausweis od. Reisepass) geprüft. Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Ebenso ist eine vorherige Terminvereinbarung weiterhin unabdingbar, um das jeweilige Anliegen zügig in der Verwaltung erledigen zu können. Termine können entweder telefonisch unter 06051 709-0 oder rund um die Uhr online über die Website www.linsengericht.de vereinbart werden. Diese Verfahrensweise hat sich auch in den vergangenen Monaten bewährt, da hierdurch keine langen Wartezeiten anfallen.

Für Beschäftigte der Gemeindeverwaltung, der Kindertagesstätten sowie des Bauhofes gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.