Über 140 ungenutzte Baugrundstücke im Ort - sogenannte Baulücken - weist die Gemeinde Linsengericht zurzeit auf. Mit Hilfe der durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Verfügung gestellten Flächenmanagement-Datenbank, wurden in Verbindung mit dem graphischen Informationssystem der Gemeinde Linsengericht die Innenentwicklungspotenziale in Form der vorhandenen Baulücken und innerörtliche Brachflächen erfasst.
Auf knapp 12 Hektar ungenutzte Fläche summieren sich die klassischen Baulücken für Wohnhäuser in der Gemeinde Linsengericht. Die Flächen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Ortsteile: Altenhaßlau 27 Grundstücke mit 2,03 ha, Eidengesäß 35 Baugrundstücke mit 2,74 ha, Geislitz 26 Baugrundstücke mit 1,61 ha, Großenhausen 23 Baugrundstücke mit 2,46 ha und Lützelhausen 34 Baugrundstücke mit 2,47 ha.
Hierbei wurde sich zunächst darauf beschränkt, nur Grundstücksflächen zu erfassen, deren Erschließung zumindest weitgehend sichergestellt ist. Bei diversen Grundstücken wäre lediglich noch ein Kanalhausanschluss und die Versorgungsanschlüsse herzustellen.
Die Aktivierung brachliegender Flächen in den Dörfern soll verhindern, den Landwirten notwendige Fläche für neue Baugebiete im Außenbereich zu entziehen. Solche Maßnahmen können auch zu einer Belebung der Orte führen. Durch Umbau, Modernisierung und Neubau im Siedlungsbestand kann die vorhandene Infrastruktur effizienter ausgelastet werden. Innenentwicklung hilft Kosten zu sparen und Immobilienwerte zu erhalten.
Im ersten Schritt des kommunalen Flächenmanagements werden die Eigentümer unbebauter Grundstücke schriftlich auf einem vorbereiteten Fragebogen um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung bzw. Absicht bezüglich einer zukünftigen Gestaltung der freien Fläche angedacht ist.
Die ausgefüllten und an die Gemeinde zurückgesandten Fragebögen werden dann mit dem Ziel ausgewertet, Bereiche zu ermitteln, die kurzfristig einer Bebauung bzw. Nachverdichtung zugeführt werden können.
Bürgermeister Albert Ungermann bittet deshalb alle betroffenen Grundstückseigentümer, sich an der Umfrage zu beteiligen und die Fragebögen unbedingt zurückzusenden. Wichtig ist ein repräsentatives und ehrliches Ergebnis, um weitere politische Entscheidungen treffen zu können.