Bauleitplanung der Gemeinde Linsengericht Bebauungsplan "Auf dem Sande II", OT Großenhausen


Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht hat in seiner Sitzung am 14.04.2025 einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und den Beschluss zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Auf dem Sande II“ gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Ordnung als Gewerbegebiet zugeführt werden. Weiter Flächen werden für Ausgleichsmaßnahmen geregelt.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Linsengericht, OT Großenhausen, mit Begründung in der Zeit vom

vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, Zehntscheune, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.

Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Linsengericht sind:

Montag bis Freitag                    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Des Weiteren bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 06051-709-6102 oder 06051-709-6103. Die Anregungen können auch zur Niederschrift eingebracht werden.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen können ab dem 28.04.2025 über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) erreicht werden.

Auf der Internetseite der Gemeinde Linsengericht, www.linsengericht.de unter dem Link https://www.linsengericht.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen/ können die Unterlagen direkt abgerufen werden, sowie ergänzend auf der Internetseite der Planungsgruppe Egel / Bonewitz http://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen vor:

Im Umweltbericht als Teil der Begründung sowie Landschaftsplan als Fachbeitrag Natur und Landschaft werden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Es werden die Belange der Schutzgüter dargelegt sowie Aussagen getroffen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Es liegen Fachgutachten vor, die folgende Themen behandeln:

  • Verkehrsprognose mit Aussagen zu den verkehrlichen Auswirkungen durch das Planvorhaben und damit verbundenen Straßenbaumaßnahmen.
  • Schallgutachten mit Aussagen zu den Auswirkungen durch Lärm durch das Vorhaben sowie zu ergreifende Maßnahmen zur Minderung.
  • Baugrunduntersuchung mit Aussagen zum Baugrund sowie zur Versickerungsfähigkeit des Bodens.
  • Artenschutzfachbeitrag mit Aussagen zum Artinventar des Plangebietes sowie Auswirkprognose des Vorhabens. Weiter werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie zum Ausgleich dargelegt.

Aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergingen folgende wesentliche umweltbezogenen Anregungen und Hinweise:

  • Stellungnahmen des Regierungspräsidium Darmstadt zu folgenden Themen:

Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit/ von Wasser und Abwasser, vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz.

  • Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises mit Hinweisen zu Wasser- und Bodenschutz, Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere mit Anregungen zu Eingriff und Ausgleich, Immissionsschutz und Klimaschutz.
  • Stellungnahme der Stadtwerke Gelnhausen mit Hinweisen zur Wasserwirtschaft.
  • Stellungnahme der Öffentlichkeit zu Immissionsschutz und Landschaftsbild.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Anregungen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden, Anregungen können auch zu Protokoll gegeben oder in Schriftform eingereicht werden. Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an: Gemeinde Linsengericht, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, bei elektronischer Übermittlung per Email an die Adresse: beteiligung@plan-bonewitz.de oder bauamt@linsengericht.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Linsengericht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Bonewitz in Langenselbold übertragen ist.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht

Linsengericht, den 26.04.2025

gez. Albert Ungermann
(Bürgermeister)