Auf Grund des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 05.07.2007 i.V. mit der Friedhofsordnung der Gemeinde Linsengericht vom 29.08.2019 wird hiermit folgendes bekannt gegeben:
Die Gemeinde Linsengericht beabsichtigt, auf allen Friedhöfen des Gemeindegebietes Gräber zu räumen,
Diese Gräber werden im Zuge der diesjährigen Standfestigkeitsüberprüfung in der 11. Kalenderwoche festgestellt und gekennzeichnet.
Sollten sich bis zu einem Zeitraum von 8 Wochen ab der Kennzeichnung keine Nutzungsberechtigten bei der hiesigen Friedhofverwaltung gemeldet haben, wird davon ausgegangen, dass Nutzungsberechtigte im Sinne unserer Friedhofsordnung nicht mehr vorhanden sind.
Diese Grabstellen werden dann durch den Bauhof der Gemeinde Linsengericht eingeebnet.
Werden nachträglich Nutzungsberechtigte festgestellt, müssen diesen die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt werden.
Für Rückfragen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Linsengericht. 1.Obergeschoss, Zimmer 1.18 während der Sprechzeiten oder unter der Rufnummer 06051 709-126 zur Verfügung.
Linsengericht, 15.02.2024
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.:
A. Ungermann
Bürgermeister