Räumung der Gräber, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist


Auf Grund des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen i.V. mit der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Linsengericht vom 29.08.2019 beabsichtigt die Gemeinde Linsengericht, auf den Friedhöfen des Gemeindegebietes folgende Gräber zu räumen:

Altenhaßlau (alt)

  • Doppelgrabstätte Seifert, Karl Heinrich, verstorben am 29.01.1991

Eidengesäß

  • Einzelgrabstätte Hoffmann, Eva-Marie, verstorben am 01.06.1993

da diese bei einer Ortsbesichtigung aufgefallen sind und deren Angehörige nach unseren Ermittlungen verstorben sind.

Eidengesäß

  • Urnengrabstätte Streit, Hedwig, verstorben am 01.08.1983 und Gerhard, verstorben am 31.05.1984

da deren Nutzungsrecht abgelaufen ist und deren Angehörige nach unseren Unterlagen nicht mehr feststellbar oder verstorben sind.

Es wird davon ausgegangen, dass Nutzungsberechtigte im Sinne unserer Friedhofsordnung nicht mehr vorhanden sind.

Diese Grabstätten werden nach Ablauf von 8 Wochen durch den Bauhof eingeebnet.

Sollten Nutzungsberechtigte nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt.

Für Rückfragen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Linsengericht während der Sprechzeiten unter der Rufnummer 06051/709-126 zur Verfügung.

Linsengericht, 19.11.2024

Der Vorstand der Gemeinde Linsengericht

gez.:
Albert Ungermann
Bürgermeister