Fälligkeit von Steuern und Abgaben


Es wird darauf hingewiesen, dass die Vierteljahresbeiträge zum 15.11.2024 fällig sind für

Steuern und Abgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Hundesteuer etc.)

und

Gewerbesteuervorauszahlungen

Wir bitten weiterhin höflich, von Barzahlungen auf der Gemeindekasse Abstand zu nehmen und stattdessen die fälligen Beträge auf unser Bankkonto zu überweisen. Die Bankverbindung, sowie die zu zahlenden Beträge entnehmen Sie bitte Ihrem jeweiligen Abgabenbescheid. Bitte vergessen Sie nicht, stets das Kassenzeichen anzugeben!

Gerne können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung /SEPA-Lastschriftmandat erteilen, das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.linsengericht.de.

Wir bitten um Einhaltung des Zahlungstermins, da nach Ablauf der Frist kostenpflichtige Mahnungen ergehen.     

Linsengericht, den 05.11.2024

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.:

Albert Ungermann
Bürgermeister