Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.
Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ und Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Großenhausen“
Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) – Inkrafttreten des Bebauungsplans und Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linsengericht hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 den Bebauungsplan „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ in der Fassung vom 25.09.2024 bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Zusatzbewertung Landschaftsbild sowie einer Kurzstellungnahme zu möglichen Blendwirkungen nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die von der Gemeindevertretung in gleicher Sitzung am 05.11.2024 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Zusatzbewertung Landschaftsbild in der Fassung vom 25.09.2024 mit Erlass vom 29.11.2024, Az: RPDA – Dez. III 31.2-61 d 02.09/5-2024/4 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Linsengericht im Ortsteil Großenhausen. Es grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen und liegt nordöstlich der bebauten Ortslage von Großenhausen in ca. 500 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung sowie westlich des Ortsteils Geislitz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 64.815 m² (6,5 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.
Die Zielsetzung für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen mit einer überschirmten Fläche von ca. 41.646 m² sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans können einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Zusatzbewertung Landschaftsbild und der Kurzstellungnahme zu möglichen Blendwirkungen sowie der zusammenfassenden Erklärungen im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Linsengericht sind Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans einsehen und Auskunft über deren Inhalte verlangen. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB und § 6a Abs. 2 werden der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.
Linsengericht, 10.12.2024
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister