Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.
Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linsengericht hat in ihrer Sitzung vom 13.12.2023 die
12. Änderung des Flächennutzungsplans
beschlossen.
Das Plangebiet ist aus dem beiliegenden Lageplan zu ersehen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Bescheid vom 16.10.2024 (Az.: III 31.2-61 d 02.09/25-2023/4) die 12. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt.
Der Beschluss der 12. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Gemeindevertretung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die 12. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) in Kraft.
Die 12. FNP-Änderung wird mit der Begründung zu jedermanns Einsicht während den allgemeinen Dienststunden und nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Linsengericht sind:
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Linsengericht, 28.10.2024
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister