Räumung der Gräber, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist


Auf Grund des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen i.V. mit der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Linsengericht vom 29.08.2019 beabsichtigt die Gemeinde Linsengericht, auf den Friedhöfen des Gemeindegebietes folgende Gräber zu räumen:

Altenhaßlau (alt)

Doppelgrabstätte Weigelt, Nikolaus, verstorben 1962 und Klara, verstorben am 23.08.1983

Urnengrab Römer, Elise, verstorben 1971 und Karl, verstorben am 04.02.1983

Großenhausen

Hahn, Apolinia, verstorben am 14.07.1978 und Werner, verstorben am 10.09.1983

Lützelhausen

Imhof, Heinrich, verstorben am 24.04.1983,

da deren Nutzungsrecht abgelaufen ist und deren Angehörige nach unseren Unterlagen nicht mehr feststellbar oder verstorben sind

und

Altenhaßlau (alt)

Doppelgrabstätte Blam, Otto, verstorben am 03.09.1975 und Irmler, Hildegard, verstorben am 15.09.2008

Geislitz

Einzelgrabstätte Cerny, Ursula Käthe, verstorben am 30.11.1995

Einzelgrabstätte Khatib, Zadeh Mohammad, verstorben am 30.03.1996

Urnengrabstätte Fricke, Hermann, verstorben am 30.11.1986 und Hedwig, verstorben am 05.10.1984,

da diese bei einer Ortsbesichtigung aufgefallen sind und deren Angehörige nach unseren Ermittlungen verstorben sind.


Es wird davon ausgegangen, dass Nutzungsberechtigte im Sinne unserer Friedhofsordnung nicht mehr vorhanden sind.

Diese Grabstätten werden nach Ablauf von 8 Wochen durch den Bauhof eingeebnet.

Sollten Nutzungsberechtigte nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt.

 

Für Rückfragen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Linsengericht während der Sprechzeiten unter der Rufnummer 06051/709-126 zur Verfügung.

 

Linsengericht, 07.06.2023

Der Vorstand der Gemeinde Linsengericht

gez.:

Albert Ungermann

Bürgermeister