Finanzielle Hilfen

Hier finden Sie Informationen, wenn Ihre finanziellen Mittel (Rente, Krankengeld, etc.) nicht ausreichen um Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

  • Bildung und Teilhabe

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Deutschland werden im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe erbracht. Ihr Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe im Bereich der Bildung zu garantieren und für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sorgen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch zur Schule gehen, sofern sie nur über ein geringes Einkommen verfügen.

    Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die Sachbearbeiter/innen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen.

  • Wohngeld

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ll und SGB Xll, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunkftskosten eingerechnet sind.

    Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die Wohngeldbehörde des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen.

  • Rundfunkbeitrag - Befreiung

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Die Befreiung von Runkfunkbeiträgen müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Hier finden Sie das benötigte Formular

    Wenn Sie vom Rundfunkbeitrag befreit sind, kann sich auf Antrag auch die monatliche Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses bei der Deutschen Telekom verringern.

    Informationen hierzu erhalten Sie gebührenfrei bei der Kundenberatung der Deutschen Telekom (0800 3301000).

  • SGB ll - Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Erwerbsfähig im Sinne des SGB ll ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig im Sinne des SGB ll ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in Berdarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht durch Aufnahme von Arbeit, aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB ll (§ 7 SGB ll) haben alle erwerbsfähigen, hilfebedrüftigen Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Kinder, die in der Bedarfsgemeinschaft leben und das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie minderjährige Kinder mit eigenen Kindern müssen einen eigenen Antrag stellen.

    Die Antragsbearbeitung erfolgt duch das Kommunale Center für Arbeit (KCA) in Gelnhausen.


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