Der Gerichtswald als Wasserreservoir

Während bei uns heute die Wasserversorgung selbstverständlich ist – außer ab und zu hörbaren Protesten ob der Höhe des zu zahlenden Preises für Wasser und/oder Kanalbeiträge –, ist es noch gar nicht so lange her, nämlich gerade mal 100 Jahre, dass nicht mal alle Haushalte über fließendes Wasser verfügten.

Der Gerichtswald ist mit seinen vielfältigen Funktionen als

  • Luftfilter
  • Wasserspeicher
  • Sauerstoffproduzent
  • Klimastabilisator
  • Lärmschutzfaktor
  • Bodenschutzgarant
  • Lebensraum für Tiere und Pflanzen
  • Wirtschaftsfaktor
  • Erholungsraum
  • Freizeit und Sportareal

und seinen zahlreichen Quellen und Brunnen über Jahrhunderte hinweg Garant für die Wasserversorgung der Bewohner des Linsengerichts und weiterer Dörfer im Lützelgrund. Die alten Quellen sind heute teilweise noch aktiv, obgleich sich die Quellschüttungen nach Auskunft der Fachleute in den vergangenen Jahren verändert haben.

Über die genaue Situation der Wasserversorgung in früheren Jahrhunderten liegen nicht immer gesicherte Erkenntnisse vor. Allerdings ist aus den Aufzeichnungen bekannt, dass bis ins 19. Jh. die meisten Haushalte im ländlichen Raum ihre  Wasserversorgung mit Brunnen sichergestellt haben.

In größeren Städten und in herrschaftlichen Häusern gab es bereits früher (Ende des 18. Jh.) teilweise gefasste Wasserleitungen und vor allem Abwasserleitungen. Auch in Altenhaßlau wurden in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch derartige Reste von alten Wasserleitungen, die zum Teil noch aus Holz gefertigt waren, gefunden. In den Dörfern dauerte es jedoch dann bis zum Ende des 19. Jhs. und teilweise bis ins beginnende 20. Jh., bevor sich schließlich die Gemeindeoberen entschlossen, etwas für die Wasserversorgung ihrer Bürger zu tun.

Dies geschah insbesondere unter dem Eindruck der Erkenntnis, dass ein Großteil der Krankheiten durch unreines Wasser verursacht wurde.

Zitat aus dem Heimatbuch von 1923:
„Wo sich in der Nähe der Orte in gängiger Höhenlage gute und brauchbare Quellen vorfanden, richtete man unter größeren oder geringeren Opfern eine geregelte Wasserversorgung ein.“

Bauzeit und Kosten auszugsweise:
Altenhaßlau - 1901 - 60.000 Mark
Großenhausen - 1904 - 18.028 Mark
Lützelhausen - 1908 - 17.000 Mark
Eidengesäß - 1909 - 31.862 Mark
Höchst - 1911- 35.000 Mark

Für weitere Informationen empfehlen wir das Buch "Die Landschaft im Linsengericht" von Herrn Ralf Weppler

Quellen

Diese Ausarbeitung war nur möglich dank der Unterstützung von Erich Krebs, dem pensionierten Förster (leider verstorben), der die alten Jahrbücher zur Verfügung stellte, und Herrn Dipl.Ing. Lothar Streck von den Kreiswerken Hanau, der sich bereit erklärte, die alten Unterlagen mit den aktuellen Daten zu vervollständigen.