Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich beim
Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt
Gebäude C
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen
einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde Linsengericht.