Bauvoranfrage

Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.

Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt

Gebäude C
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind.

Folgende Liste soll als Orientierung dienen, kann jedoch im Einzelfall abweichen (Art der Bauvorlage/ Anzahl).
Weitere Informationen finden sich im Bauvorlagenerlass von 2018 .

  1. Vordruck „Bauantrag / Bauvoranfrage“ (1-fach)
  2. aktueller Liegenschaftsplan (4-fach)
  3. eventuell Grundrisse (4-fach)
  4. eventuell Schnitte (4-fach)
  5. eventuell Ansichten (4-fach)
  6. Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung (4-fach)
  7. eventuell Berechnung des Bruttorauminhalts (4-fach)
  8. eventuell Berechnung der Bruttogrundfläche und der Nutzfläche (4-fach)
  9. eventuell Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (4-fach)
  10. eventuell Nachweis der Nichtvollgeschossigkeit (4-fach)

Der Vordruck, ein Liegenschaftsplan und die Beschreibung des Vorhabens müssen immer beigefügt sein.
Die weiteren Unterlagen sind abhängig von der konkreten Voranfrage.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der endgültigen Baugenehmigungsgebühr betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr ist zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr anzurechnen, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.