Baugenehmigung / Bauantrag

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

An wen muss ich mich wenden?

Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt

Gebäude C
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Folgende Liste soll als Orientierung dienen, kann jedoch im Einzelfall abweichen (Art der Bauvorlage/ Anzahl).
Weitere Informationen finden sich im Bauvorlagenerlass von 2018 oder kann im Rahmen der Bauberatung vorabgeklärt werden.

  1. Antragsformular BAB 01 (1-fach)
  2. Statistischer Erhebungsbogen (1-fach)
  3. Kopie des Handels-/Vereinsregisterauszugs/Gesellschaftervertrags (1-fach)
  4. Handlungsvollmachten im Original (1-fach)
  5. Nachweis der Bauvorlageberechtigung (1-fach)
  6. ggf. Antrag auf Befreiung, Ausnahme oder Abweichung BAB 10 (4-fach)
  7. Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Baugrundstücks, Maßstab 1:10.000 – 1:25.000 (4-fach)
  8. Liegenschaftsplan nach Nr. 2, Tabelle 2 des Bauvorlagenerlasses Maßstab 1:500 (4-fach)
  9. Freiflächenplan (4-fach)
  10. Bauzeichnung: Grundrisse, Schnitte, Ansichten (4-fach)
  11. Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung (4-fach)
  12. Einfügungsnachweis gemäß § 34 BauGB, soweit nicht in den Bauzeichnungen dargestellt (4-fach)
  13. Berechnung des Bruttorauminhalts (4-fach)
  14. Berechnung der Bruttogrundfläche und der Nutzfläche (4-fach)
  15. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (4-fach)
  16. Abstandsflächennachweis (4-fach)
  17. Stellplatznachweis (4-fach)
  18. Darstellung der Lüftungs- und Feuerungsanlagen (4-fach)
  19. Bodengutachten bei festgesetzten Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen (3-fach)
  20. Nachweis der Barrierefreiheit (§ 54 Abs. 1, 2 HBO), Planungskonzept „Barrierefreies Bauen BAB 34, BAB 35 (1-fach)
  21. Hygienegutachten (§ 2 Abs. 3 HHygVO) (2-fach)
  22. Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes, im Rahmen der beantragten Abweichung (3-fach)
  23. Standsicherheitsnachweis (2-fach) (bei Sonderbauten)
  24. Brandschutzkonzept (3-fach) (bei Sonderbauten)
  25. Checkliste Artenschutz (2-fach)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. den kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzungen erhoben.

Vorraussetzungen

Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden (www.wirtschaft.hessen.de). Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und/oder der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser oder der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein.
Die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.