Der Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die räumlichen Geltungsbereiche sind aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans „Auf dem Sande" der Gemeinde Linsengericht, OT Großenhausen, mit Begründung in der Zeit vom
23.09.2024 bis einschließlich 23.10.2024
im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, Bauamt, Zimmer Nr. 1.15, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, eingebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Linsengericht sind:
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Des Weiteren bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 06051-709-123 oder 06051-709-170. Die Anregungen können auch zur Niederschrift eingebracht werden.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 23.09.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Linsengericht, www.linsengericht.de und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ und dem zentralen Internetportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Linsengericht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Linsengericht, den 03.09.2024
Der Vorstand der Gemeinde Linsengericht
gez.
i.V. Markus Luderer
1. Beigeordneter