Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Wer aus einer Wohnung auszieht, braucht sich nicht mehr schriftlich oder telefonisch bei der Meldebehörde abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes.
Ausnahme: Abmeldung ins Ausland!
Wohnungsgeberbestätigung (ohne Bestätigung ist keine Abmeldung möglich!
Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass bzw. bei minderjährigen Kindern ohne Ausweis die Geburtsurkunde
Weitere Hinweise / Anregungen:
Vorsprache persönlich oder durch schriftlich bevollmächtigte Person (formlos)