Fachamt: Ordnungsamt
Die Gemeinde erteilt Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen: aG) und Blinden (Merkzeichen: Bl) Ausnahmegenehmigungen zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Weiterhin können Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G oder B einen Antrag auf Parkerleichterung in Hessen stellen. Hierfür muss eine entsprechende Genehmigung durch das Versorgungsamt beantragt werden.
Mitzubringen sind:
Schwerbehinderten-Ausweis
Foto (bei Merkzeichen aG und Bl)