Fachamt: Ordnungsamt
Die Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Containern und Kränen im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung.
Diese wird erteilt, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wird und die Verkehrsverhältnisse dies zulassen. Der Antrag wird in der Regel durch die Baufirma eingereicht. Die Genehmigung enthält Auflagen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.