Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Linsengericht
Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2016
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises (mit Ausnahme des Gebiets der Stadt Hanau) hat in seinen Sitzungen im Februar / März 2016 gemäß § 196 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 14 der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB), in den jeweils gültigen Fassungen, die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), ermittelt.
Die für den Bereich der Gemeinde Linsengericht ermittelten Bodenrichtwerte liegen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort der Auslegung: Rathaus der Gemeinde Linsengericht, Altenhaßlau, Amtshofstr. 1, 63589 Linsengericht, 1. Stock, Raum 1.15
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr
Auslegungszeitraum: 30.04.2016 – 31.05.2016
Seit Ende März werden die Bodenrichtwertdaten zur Übernahme für „Boris-Hessen“, ein Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Hessen, aufbereitet.
Die Bodenrichtwerte 2016 können dann zeitnah unter
www.boris.hessen.de von jedermann kostenfrei eingesehen werden.
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des
Main-Kinzig-Kreises
Der Vorsitzende
gez. Michael Nerlich
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Linsengericht, 09.05.2016
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez. i.V. H.Bluhm, 1. Beigeordneter